Die Seminarstruktur des DHV-Bildungswerks

Gut ausgebildete Betriebs- und Personalräte sind die Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit in der Mitarbeitervertretung. Diese Grundlagen und das notwendige Rüstzeug für die Arbeit im Interesse der Mitarbeiter/innen vermittelt die DHV in Seminaren. Die Spanne der DHV Seminare reicht von Grundlagen-Seminaren über Aufbau-Seminaren  bis hin zu Fach-Seminaren und Spezial-Seminaren.

Jeweils spezialisiert für Betriebsräte oder Personalräte, für die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.


Basisausbildung

In der Basisausbildung wird das Handwerkszeug vermittelt, über das jeder Betriebs- oder Personalrat verfügen muss. Hier werden überwiegend Rechtskenntnisse aufgebaut, ohne die Betriebsratsarbeit nicht funktionieren kann. Denn die Arbeit des Betriebsrates verlangt gerade formale Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen. Oftmals erlangen Betriebsratsbeschlüsse keine Rechtskraft, da sie fehlerhaft zustande gekommen sind.Die Basisausbildung deckt dabei die Rechtsgebiete Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht ab. Die Seminare sind aufeinander aufgebaut und setzen in den höheren Stufen bestimmte Vorkenntnisse voraus.

Grundlagenseminare sind Betriebsverfassung I (Aufgaben, Rechte und Pflichten als Betriebsrat), Jugend- und Auszubildendenvertretung I (Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV), Bundes-/Landespersonalvertretungsgesetz I (Aufgaben, Rechte und Pflichten als Personalrat) sowie Arbeitsrecht I (Individualrecht/Begründung und Ausfüllung des Arbeitsverhältnisses). Die Grundlagenseminare wenden sich an Betriebsräte mit keinen bis wenigen Kenntnissen.

Zu den Aufbauseminaren gehören Betriebsverfassung II (Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates), Jugend- und Auszubildendenvertretung II (Die Beteiligungsrechte der JAV), Bundes-/Landespersonalvertretungsgesetz II (Die Beteiligungsrechte des Personalrates) und Arbeitsrecht II (Kollektivrecht/ Die wichtigsten Arbeitsgesetze im Überblick, insbesondere zu Mitarbeitergremien und -zusammenschlüssen). Diese Seminare sind für Betriebsräte mit Grundkenntnissen konzipiert.

In den Seminaren Betriebsverfassung III (Durch- und Umsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates) werden die Kenntnisse zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrates vertieft. Arbeitsrecht III vermittelt das Wissen um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und den Kündigungsschutz.

Weiterbildung

Die Seminare zur Weiterbildung können unabhängig voneinander besucht werden. Sie bilden ergänzende Module, die das Wissen einzelner Betriebs- oder Personalräte abrunden. Weiterbildungsseminare unterteilen sich in Fach- und Spezialseminare.

Fachseminare decken bestimmte Felder aus der alltäglichen Betriebsratsarbeit ab. In diesen Schulungen gibt es viele Tipps von Praktikern für die Praxis. Daher sind hier gute Vorkenntnisse erforderlich. Themen der Fachseminare können beispielsweise Betriebsvereinbarungen, der Wirtschaftsausschuss, die Geschäftsführung des Betriebsrates oder die Betriebsversammlung sein. Aber auch Rhetorik für Versammlungsleiter und Konfliktmanagement werden von den Fachseminaren abgedeckt.

Spezialseminare behandeln hingegen herausgehobene Einzelprobleme oder wenden sich an bestimmte Zielgruppen, für die ein spezialisiertes Fachwissen erforderlich ist. Hierzu gehören etwa der Umgang mit Mobbing oder das Schwerbehindertenrecht. Aber auch die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht wird in Spezialseminaren diskutiert. Daher sind für diese Seminare fundierte oder einschlägige Kenntnisse erforderlich.